Sozialmedizinische Begutachtung

Begutachtungen im Bereich Traumafolgestörungen

Neben der therapeutischen Tätigkeit bieten wir sozialmedizinisch-psychotherapeutische Begutachtungen an. Unsere Gutachten sind wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar aufgebaut und entsprechen den aktuellen Leitlinien und Begutachtungsstandards.

Auftraggeber

Wir erstellen Gutachten für folgende Auftraggeber:

Gutachtenarten

Rentenversicherungsrechtliche Begutachtung

Beurteilung des Leistungsvermögens und der Erwerbsfähigkeit im Kontext psychischer Erkrankungen für die Deutsche Rentenversicherung. Dies umfasst Stellungnahmen zur Rehabilitationsbedürftigkeit und -fähigkeit sowie zur quantitativen und qualitativen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, orientiert an den aktuellen Begutachtungsleitlinien der DRV und der AWMF-Leitlinie zur Begutachtung psychischer Erkrankungen (051-029).

Kausalitätsgutachten

Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem schädigenden Ereignis wie Arbeitsunfällen oder einem sonstigen Trauma und einer psychischen Erkrankung. Häufige Fragestellungen betreffen Traumafolgestörungen im Kontext berufsgenossenschaftlicher Verfahren. Die Bewertung erfolgt nach den im jeweiligen Rechtsgebiet geltenden Kausalitätsnormen.

Gutachten im gerichtlichen Kontext

Psychiatrisch-psychologische Sachverständigengutachten auf Anforderung von Sozialgerichten zum Beispiel zu rentenrechtlichen und entschädigungsrechtlichen Fragestellungen. Die Gutachten sind auf Nachvollziehbarkeit und Verwertbarkeit im gerichtlichen Verfahren ausgerichtet.

Gutachten im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts

Beurteilung psychischer Gesundheitsschäden im Rahmen des SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht), u.a. bei Opfern von Gewalttaten und anderen anerkannten Schädigungsereignissen. Im Vordergrund stehen die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Schädigungsereignis und der psychischen Erkrankung sowie die Einschätzung des Behandlungs- und Hilfebedarfs.

Ablauf einer Begutachtung

Nach Eingang des Auftrags stimmen wir mit Ihnen Termin, Umfang und Fragestellung ab. Die Begutachtung umfasst in der Regel eine oder mehrere Untersuchungssitzungen sowie die Auswertung vorliegender Vorbefunde. Das fertige Gutachten erhält der jeweilige Auftraggeber in schriftlicher Form.

Kontakt für Gutachtenaufträge

Für Anfragen zu Gutachtenaufträgen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bitte geben Sie dabei insbesondere die Art des Gutachtens und den gewünschten Zeitrahmen an.

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